Blitzschlag

lightning (engl.) Eine versicherte Gefahr in der Kfz-Teilkaskoversicherung. Hierbei ist zu beachten, dass nur der Schaden, der durch die versicherte Gefahr selbst verursacht wird versichert ist und kein Fehlverhalten des Fahrers infolge dieser Gefahr.

Bedienungsfehler

improper use (engl.) Fehler beim Bedienen des Fahrzeugs (zum Beispiel falsches Schalten). Diese sind nicht als Unfallschäden nach A.2.3.2 (AKB 08 des GDV) versichert.

Burning Cost-Methode

burning cost method (engl.) Eine verbreitete Form der Erfahrungsquotierung, bei der die Schadenerfahrung des Rückversicherten hinsichtlich Preisniveau, Bestandszusammensetzung, Versicherungsbedingungen und so weiter hochgerechnet wird.

BWV

Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft. Ein Berufsverband zur Förderung der Berufsbildung im Versicherungswesen und verwandter Gebiete im Rahmen der Bildungspolitik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV).

BVK

federal assoc. of German insurance agents (engl.) Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V., Berufsvertretung und Unternehmerverband selbständiger Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland.

Bezugsberechtigter

beneficiary (engl.) Für die Versicherungsleistung bestimmte Person. Sie sollte im Vertrag genannt sein, damit bei anstehender Leistung die vom Versicherungsnehmer gewünschte Person die Leistung oder einen Teil erhält.

Beratungsprotokoll

minutes of the consultation (engl.) Muss laut EU-Richtlinie und VVG vom Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler angefertigt werden. Darin enthalten sein muss: Wunsch und Bedürfnis des Kunden, Begründung des Rates, den der Vermittler gibt, eine Risikobewertung, die in Betracht kommenden Versicherungen, die Kundenentscheidung. Es soll ein nachvollziehbares Dokument über den Kaufabschluss für den Versicherungsnehmer sein und dem … Weiterlesen …

Beendigung des Vertrages

termination of contract (engl.) Der Vertrag kann durch Widerruf, Widerspruch, Rücktritt, Kündigung oder Aufhebung beendet werden. Der Versicherungsnehmer hat all diese, der Versicherer einige der genannten Möglichkeiten.