Beratungsprotokoll

  • minutes of the consultation
  • (engl.)

Muss laut EU-Richtlinie und VVG vom Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler angefertigt werden. Darin enthalten sein muss: Wunsch und Bedürfnis des Kunden, Begründung des Rates, den der Vermittler gibt, eine Risikobewertung, die in Betracht kommenden Versicherungen, die Kundenentscheidung. Es soll ein nachvollziehbares Dokument über den Kaufabschluss für den Versicherungsnehmer sein und dem Vermittler helfen, falls es nach Vertragsabschluss zu Unstimmigkeiten über den Beratungsprozess kommt.