Adverse Selektion

adverse selection (engl.) Hierbei handelt es sich um eine Auswirkung von Informationsasymmetrien vor Vertragsabschluss. In der Versicherungswirtschaft beschreibt dieser Begriff das durch hohe Prämien bedingte Ausscheiden von Versicherungsnehmern mit guten Risiken aus dem Markt, so dass lediglich solche Versicherungsnehmer übrig bleiben, die schlechte Risiken darstellen. Siehe auch Zitronenmarkt.

Ausschlüsse

exclusions (engl.) Mittel zur Risikobegrenzung; bestimmte Gefahrumstände werden durch gesetzliche Bestimmungen oder Vertragsvereinbarungen vom Deckungsschutz ausgeschlossen.

Arglist

bad faith, malice (engl.) Vorsätzliche, aber nicht unbedingt zielgerichtete Täuschung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch Verschweigen einer Tatsache. Die arglistige Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit führt im Allgemeinen zur Leistungsfreiheit des Versicherers (§ 28 VVG).

Anzeigepflicht

duty of notification, duty of disclosure (engl.) Gesetzliche Pflicht des Versicherungsnehmers, bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des … Weiterlesen …

Anspruchserhebungsprinzip

claims made basis (engl.) Prinzip, nach dem der Zeitpunkt des Versicherungsfalls festgelegt werden kann. Hiernach gilt der Versicherungsfall als dann eingetreten, wenn der Geschädigte Schadenersatzansprüche geltend macht.

Allmählichkeitsschaden

gradual damage (engl.) Sachschaden, der nicht plötzlich, sondern allmählich (z.B. durch Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Rauch, Niederschlägen oder Feuchtigkeit) entstanden ist.