Anzeigepflicht

  • duty of notification, duty of disclosure
  • (engl.)

Gesetzliche Pflicht des Versicherungsnehmers, bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme hierauf bezogene Fragen, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.