Courtage

brokerage fees (engl.) Die Vergütung eines Maklers. Obwohl Versicherungsmakler im Auftrag des Kunden tätig sind, wird die Vergütung in der Regel vom Versicherer bezahlt.

Churn Rate

churn rate (engl.) Kennzahl zur Kundenbindung: Anzahl der abgewanderten Kunden in einer Periode im Verhältnis zum durchschnittlichen Kundenbestand der Periode. Der Gegenwert ist die Retention Rate: Die Summe aus Churn Rate und Retention Rate beträgt daher immer 100%.

Captive

captive (engl.) Vermittler, meist in der Form eines Maklers, der sich im Eigentum eines versicherungsfremden Unternehmens befindet, für welches ausschließlich oder überwiegend er Versicherungsschutz beschafft. Es handelt sich also um eine Alternative zur Versicherungsabteilung, in der das entsprechende Fachwissen gebündelt wird und zudem die Muttergesellschaft indirekt an den Provisions- oder Courtageeinnahmen partizipiert. Häufig wird das … Weiterlesen …

Call Center

call center (engl.) Organisationseinheit, die telefonisch den Kontakt zu Kunden oder zunehmend auch zu Vermittlern schafft. Die Ziele sind das Erreichen von Kundennähe, Kundenbindung sowie Kundenzufriedenheit bzw. Kundenloyalität. Da zunehmend unterschiedliche Kommunikationsformen in derselben Organisationseinheit gebündelt werden und zudem nicht nur kommuniziert, sondern auch die abschließende Bearbeitung von zahlreichen Vorgängen in dieser Organisationseinheit angestrebt wird, … Weiterlesen …

Bestandsprovision

portfolio commission (engl.) Vergütung eines Versicherungsvermittlers für die Betreuung eines Versicherungsvertrags während der Laufzeit, in Abgrenzung zur Abschlussprovision. Sie berechnet sich in der Regel prozentual im Verhältnis zur Prämie des Kunden.

Beschwerdemanagement

complaint management (engl.) Teilaufgabe im Kundenbeziehungsmanagement: Die Summe aller Maßnahmen, um Beschwerden unzufriedener Kunden zu initiieren und zu erfassen, die Zufriedenheit und Bindung dieser Kunden wiederherzustellen und durch die systematische Auswertung der Beschwerden Lerneffekte zur Verbesserung der Leistungen des Unternehmens zu erreichen.

Beratungsverzicht

waiver of advice (engl.) Gemäß § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes kann der Versicherungsnehmer auf die Beratung durch den Vermittler oder auf deren Dokumentation „durch eine gesonderte schriftliche Erklärung verzichten, in der er vom Versicherungsvermittler ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sich ein Verzicht nachteilig auf die Möglichkeit des Versicherungsnehmers auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch nach … Weiterlesen …