Belastungsgrenze

taxable capacity (engl.) Gemäß § 62 SGB V haben Versicherte während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten. Die Belastungsgrenze beträgt zwei vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Beitragstragung

premium bearing (engl.) Bei versicherungspflichtig Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Nr.1 und 13 SGB V trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge des Mitglieds aus dem Arbeitsentgelt nach dem um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatz.

Basistarif

basic scheme (engl.) Tarif, welchen die privaten Krankenversicherer seit 2009 verpflichtend anbieten müssen. Die Leistungen dieses Versicherungsvertrags sind in Höhe und Umfang ungefähr mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen.

Alterungsrückstellung

ageing provison (engl.) Die PKV versucht die Nettoprämie über die gesamte Vertragslaufzeit konstant zu halten, während die Risikoprämie jährlich ansteigt. Da die Nettoprämie anfangs höher ist als die Risikoprämie wird eine Rückstellung gebildet, die den Zweck erfüllt die steigenden Kosten im Alter zu decken.