Widerspruch

objection (engl.) Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins aus dem Vertrag ausscheiden. Es muss dafür keine Begründung genannt werden. Er hat seine Bedeutung darin, dass dem Versicherungsnehmer nicht alle vereinbarten Informationen zur Verfügung gestellt wurden oder der Versicherungsschein vom Antrag abweicht.

Widerruf

revocation (engl.) Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterschrift des Versicherungsantrages diesen widerrufen. Es muss dafür keine Begründung genannt werden, die Erklärung muss lediglich rechtzeitig schriftlich abgegeben werden. Er gilt für alle Versicherungssparten außer der Lebensversicherung, nicht aber wenn sofortiger Versicherungsschutz vereinbart wurde.

VVB

VVB (engl.) Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte. Absolventenvereinigung des Instituts für Versicherungswesen der Fachhochschule Köln und der Deutschen Versicherungsakademie (DVA). Mit insgesamt circa 2.000 Mitgliedern, zahlreichen Fachkreisen und regionalen Treffpunkten die wohl größte Alumniorganisation in der Versicherungsbranche. Herausgeber der Zeitschrift „Versicherungs-Betriebswirt“.

Versicherungssumme

insurance sum (engl.) Bei Eintritt des Versicherungsfalls wird der im Versicherungsvertrag vereinbarte Betrag an den Bezugsberechtigten gezahlt (z.B. in der Lebensversicherung). Je nach Versicherungssparte ist damit aber auch die maximale Deckungssumme gemeint, die im Schadenfall durch den Versicherer gezahlt wird (z.B. Haftpflicht).

Versicherungssteuer

insurance tax (engl.) Die Prämien des Versicherungsnehmers unterliegen, ähnlich wie die Mehrwertsteuer, dieser Steuer. Der allgemeine Steuersatz liegt bei 19 Prozent. Es gibt aber einige Ausnahmen, zum Beispiel muss sie nicht in der Kranken-, Lebens- und Rentenversicherung entrichtet werden.