Verstoßprinzip

act-committed basis (engl.) Prinzip, nach dem der Zeitpunkt des Versicherungsfalls festgelegt werden kann. Hiernach ist der Versicherungsfall zum Zeitpunkt des Verstoßes, der später zum Schaden geführt hat, eingetreten.

Verschulden

fault, blame, guiltiness (engl.) Pflichtwidriges zurechenbares Fehlverhalten einer Person. Zu unterscheiden sind hierbei Vorsatz, leichte und grobe Fahrlässigkeit.

Vermögensschaden

financial loss, pecuniary loss, property loss (engl.) Vermögensnachteile, die nicht unmittelbar auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind. Zu unterscheiden sind echte und unechte Vermögensschäden. Unechte Vermögensschäden werden auch als Vermögensfolgeschäden bezeichnet, da sie Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Im Rahmen der AHB sind unechte V. im Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung enthalten; für echte V. … Weiterlesen …

Tätigkeitsschaden

Schaden an fremden Sachen, die durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit an oder mit diesen Sachen entstanden sind. Diese sind in der Regel vom Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen, werden aber in der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung wieder eingeschlossen.

Schadenereignisprinzip

occurrence basis (engl.) Prinzip, nach dem der Zeitpunkt des Versicherungsfalls festgelegt werden kann. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung Dritter unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zu dem Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.