Hilfsmittel

Nach § 33 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Sachmittel, wie Hörgeräte, Körperersatzstücke, orthopädische und anderen Apparate, die den Behandlungserfolg sichern sollen.

Heilmittel

remedies (engl.) Nach § 32 SGB V versteht man darunter die therapeutische Anwendungen mit Massagen, Bäder und Krankengymnastik, die zur Behandlung notwendig sind.

Haushaltshilfe

domestic aid (engl.) Wird nach § 38 SGB V zur Verfügung gestellt, wenn der Haushalt wegen einer Krankenhausbehandlung, stationären Reha- oder Vorsorgebehandlung nicht mehr geführt werden kann und im Haushalt ein Kind lebt, das das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat und, das von niemanden betreut werden kann.

Fahrkostenübernahme

travelling costs (engl.) Nach § 60 SGB V übernehmen die Krankenkassen die Fahrkosten einschließlich Transport, wenn sie mit einer zwingenden, medizinischen Leistung verbunden ist. Für welches Fahrzeug bzw. Transportmittel die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt von der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall ab.

Bruttobeitrag

gross premium (engl.) Nach § 7 und § 8 der Kalkulationsverordnung setzt sich der Bruttobeitrag in der privaten Krankenversicherung aus folgenden Komponenten zusammen: Nettobeitrag + Zuschlag für die unmittelbaren Abschlusskosten + Sicherheitszuschlag + Zuschlag für den Standardtarif + Zuschlag für den Basistarif + Fixkostenzuschlag.

Bezugsgröße

reference figure, reference value (engl.) Gemäß § 18 Abs. 1 SGB IV ist die Bezugsgröße das Durchschnittsentgelt der Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.

Belastungsgrenze

taxable capacity (engl.) Gemäß § 62 SGB V haben Versicherte während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten. Die Belastungsgrenze beträgt zwei vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Beitragstragung

premium bearing (engl.) Bei versicherungspflichtig Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Nr.1 und 13 SGB V trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge des Mitglieds aus dem Arbeitsentgelt nach dem um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatz.