Pflegezusatzversicherung

long-term care insurance (engl.) Hierunter versteht man eine freiwillige Privatversicherung, die als Ergänzung zur sozialen Pflegeversicherung gemäß SGB XI abgeschlossen werden kann. Mit Hilfe dieser zusätzlichen Versicherung sollen private Zuzahlungen gemildert bzw. vermieden werden.

Krankentagegeld

daily sickness allowance (engl.) Der Versicherte hat nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit Anspruch auf einen vertraglich geregelten Geldbetrag. Diese Form der privaten Krankenversicherung schützt vor Einkommenseinbußen und Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder einen Unfall.

Krankenhaustagegeld

daily hospital benefits (engl.) Diese tariflich vereinbarte Leistung ist ein Betrag, der dem Versicherungsnehmer für die Dauer des Aufenthalts in einer Klinik bezüglich einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung ausgezahlt wird.

Krankengeld

sickness benefit (engl.) Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers hat dieser, meist ab dem 43. Krankheitstag, Anspruch auf einen gewissen Betrag, den die Krankenkasse zu leisten hat. Für Selbstständige gibt es dies auch im Rahmen privater Krankenversicherungen.

Krankheit

illness (engl.) Regelwidriger seelischer, geistiger oder körperlicher Zustand, der eine Behandlung benötigt und womöglich eine Arbeitsunfähigkeit bewirkt.

Krankenkasse

medical insurance company (engl.) Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, nach § 4 SGB V rechtsfähige Körperschaften des öffentliches Rechts mit Selbstverwaltung. Bestandteil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung.

Kostenerstattung

refund of expenses (engl.) Nach § 13 SGB V das Gegenteil vom Sachleistungsprinzip. Hierbei bekommt der Patient eine Rechnung von seinem behandelnden Arzt ausgestellt, die er zunächst selber zahlt und erst später bei seiner Krankenkasse zur Erstattung vorlegt.

Kontrahierungszwang

obligation to contract (engl.) Gesetzliche Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes vom Versicherten. In der GKV haben die Krankenkassen jeden neuen Versicherten anzunehmen, ohne auf deren Alter, Gesundheitszustand oder Einkommen zu achten. In der PKV gilt seit der Einführung des Wettbewerbstärkungsgesetzes ebenfalls ein Kontrahierungszwang. Seit dem 1.1.2009 muss in der PKV ein Basistarif mit Kontrahierungszwang angeboten … Weiterlesen …

Äquivalenzprinzip der PKV

equivalence principle (engl.) Die Grundlage der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung. Die Beiträge werden individuell vom persönlichen Risiko abhängig gemacht. Formel: Erwarteter Barwert der zukünftigen Beiträge = erwarteter Barwert der zukünftigen Leistungen