Beitragsrückgewähr (Unfallv.)

premium refund (engl.) Eine besondere Art der privaten Unfallversicherung, bei der die Versicherung zu einer Art Kapitallebensversicherung umgewandelt wird. Während der gesamten Laufzeit besteht die Unfallversicherung. Sollte die versicherte Person versterben, wird die Kapitalsumme ausbezahlt und nach Ablauf werden die einbezahlten Beiträge zurück bezahlt. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Jahre.

Widerrufsrecht

right of withdrawal (engl.) Innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung eines Versicherungsvertrages kann der Versicherungsantrag widerrufen werden. Der Widerruf sollte schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer gesendet werden.

Wartezeit (in der Rechtsschutzv.)

obligatory waiting period (engl.) Bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung besteht in der Regel kein sofortiger Versicherungsschutz. Der Aufschub beträgt zum Beispiel für Berufs- und Eigentums-/Mietrechtsschutz in der Regel 3 Monate. Bei Ehestreit-Rechtsschutz und Unterhalts-Rechtsschutz gelten längere Fristen. Bei einem Versichererwechsel verzichtet der neue Versicherer in der Regel auf einen erneuten versicherungsschutzfreien Zeitraum.

Verkehrsrechtsschutzvers.

motorist’s legal protection insurance (engl.) Trägt die Kosten der Vertretung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers als Eigentümer, Halter oder Insasse auf ihn zugelassener Kraftfahrzeuge. Versicherungsschutz besteht auch als Fahrer oder Insasse fremder oder gemieteter Kraftfahrzeuge. Eine Beschränkung auf gleichartige Fahrzeuge kann vereinbart werden.