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  • Versicherungslexikon

Widerrufsrecht

14. August 2015 von ivwKöln
  • right of withdrawal
  • (engl.)

Innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung eines Versicherungsvertrages kann der Versicherungsantrag widerrufen werden. Der Widerruf sollte schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer gesendet werden.

Kategorien Rechtsschutz Schlagwörter right of withdrawal, w
Wartezeit (in der Rechtsschutzv.)
Beitragsrückgewähr (Unfallv.)
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