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  • Versicherungslexikon

Wahltarife in der GKV

11. August 2015 von ivwKöln
  • optional tarif
  • (engl.)

Wahltarife sind Versicherungstarife, die seit 2007 von Krankenkassen zum Teil freiwillig angeboten werden können und zum Teil obligatorisch anzubieten sind. Im § 53 SGB V werden die einzelnen Wahltarife geregelt.

Kategorien Krankenversicherung Schlagwörter optional tarif, w
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