Transportversicherung

  • marine/transport insurance
  • (engl.)

Versicherung der auf den Transport und die Lagerung von Gütern und auf die Transportmittel selbst gerichteten Interessen. Hierunter sind verschiedene Versicherungsarten (z.B. Warenversicherung oder Seekaskoversicherung) und Sonderzweige (z.B. Ausstellungsversicherung) zusammengefasst. Während die Seeversicherung nach § 209 VVG ohnehin nicht unter das VVG fällt, zählen die Warenversicherung, die Schienenfahrzeugkasko-, die Luftfahrzeugkasko-, die See-, Binnensee- und Flussschifffahrtskaskoversichrungen für Land-, See-, Binnensee- und Flusstransporte zu den Großrisiken und unterliegen daher nach § 210 VVG ebenso nicht den Einschränkungen der Vertragsfreiheit. Die Haftpflichtversicherungen des Spediteurs und Lagerhalters sowie die meisten Sonderzweige zählen jedoch nicht zu den Großrisiken.