Stornoreserve

  • cancellation reserve
  • (engl.)

Dient der Sicherung der Rückforderungsmöglichkeit von noch nicht verdienten Abschlussprovisionen (z.B. wenn der Vertrag durch den Kunden frühzeitig beendet wird) eines Vertreters und wird erst nach Ablauf der Stornohaftungsfrist vom Versicherer ausgezahlt.