Selbstverstümmelung

  • self-mutilation
  • (engl.)

Dies ist in der privaten Unfallversicherung nicht mitversichert, da sich manche aus diesem Grund absichtlich zum Beispiel Körperteile abschneiden oder abhacken. Sobald eine absichtliche Eigenschädigung nachgewiesen werden kann, wird der Unfallversicherer nicht zahlen.