Reisegepäckversicherung

  • luggage/baggage insurance
  • (engl.)

Versicherung des Reisegepäcks des Versicherungsnehmers und der mitreisenden Familienangehörigen. Fahrten, Gänge und Aufenthalte am Wohnort gelten nicht als Reise, können aber eingeschlossen werden (Domizilschutz). Im Gewahrsam von Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen, Gepäckträgern und -aufbewahrungen besteht eine Allgefahrendeckung; sonst gegen benannte Gefahren, z.B. Diebstahl und Raub.