- action committed basis
- (engl.)
Demnach sind – insbesondere im Schadenersatzrechtsschutz – Fälle dann versichert, wenn der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt bestand, an dem das Ereignis seine Ursache hatte, auch wenn die Folge erst später sichtbar wurde (im Gegensatz zur Folgeereignistheorie).