- optional tarif
- (engl.)
Wahltarife sind Versicherungstarife, die seit 2007 von Krankenkassen zum Teil freiwillig angeboten werden können und zum Teil obligatorisch anzubieten sind. Im § 53 SGB V werden die einzelnen Wahltarife geregelt.
Wahltarife sind Versicherungstarife, die seit 2007 von Krankenkassen zum Teil freiwillig angeboten werden können und zum Teil obligatorisch anzubieten sind. Im § 53 SGB V werden die einzelnen Wahltarife geregelt.