- licence clause
- (engl.)
Diese ist in D.1.3 (AKB 08 des GDV) geregelt und erlaubt die Nutzung eines versicherten Fahrzeugs nur Fahrern mit gültiger Fahrerlaubnis. Weiterhin darf der Halter des Kfz niemanden das Fahrzeug fahren lassen, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.