- liability in tort
- (engl.)
Gesetzliche Pflicht, für einen Schaden, den man einem anderen durch eine unerlaubte Handlung schuldhaft zufügt, einzustehen (§ 823 BGB).
Gesetzliche Pflicht, für einen Schaden, den man einem anderen durch eine unerlaubte Handlung schuldhaft zufügt, einzustehen (§ 823 BGB).