Blitzschlag

  • lightning, strike of lightning
  • (engl.)

Hierunter ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen zu verstehen. Nur wenn ein Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen auftrifft, sind Kurzschluss- und Überspannungsschäden versichert. Es sind aber oft Überspannungsklauseln vereinbart.