Bewegliche Sachen

  • chattles
  • (engl.)

Sachen, welche grundsätzlich frei bewegt werden können und weder zu den Gebäude- noch zu Grundstücksbestandteilen zählen. Es gibt aber zahlreiche Sondervorschriften in den AVB. Ergänzend kann auf die Regelungen im BGB (§§ 93 ff) zurückgegriffen werden.