- bad faith, malice
- (engl.)
Vorsätzliche, aber nicht unbedingt zielgerichtete Täuschung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch Verschweigen einer Tatsache. Die arglistige Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit führt im Allgemeinen zur Leistungsfreiheit des Versicherers (§ 28 VVG).