Widerruf

  • revocation
  • (engl.)

Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterschrift des Versicherungsantrages diesen widerrufen. Es muss dafür keine Begründung genannt werden, die Erklärung muss lediglich rechtzeitig schriftlich abgegeben werden. Er gilt für alle Versicherungssparten außer der Lebensversicherung, nicht aber wenn sofortiger Versicherungsschutz vereinbart wurde.