- coinsured person
- (engl.)
Zum Beispiel Geschäftspartner oder Ehegatten können mit in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden. Dies bezeichnet man dann in der Lebensversicherung als Verbundene Lebensversicherung.
Zum Beispiel Geschäftspartner oder Ehegatten können mit in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden. Dies bezeichnet man dann in der Lebensversicherung als Verbundene Lebensversicherung.