Ombudsmann

  • ombudsman
  • (engl.)

Von deutschen Versicherern und dem GDV getragene Schlichtungsstelle zur Wahrung der Interessen der Versicherten. Der Versicherungsombudsmann arbeitet als eingetragener Verein unabhängig und für den Verbraucher kostenfrei, seine Entscheidungen sind bis zu einem bestimmten Betrag für den Versicherer verpflichtend.
Unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle für private Versicherungsnehmer, die in Form eines e.V. durch die Versicherungswirtschaft getragen wird. Die Entscheidungen des Ombudsmannes sind bis zu einem bestimmten Betrag für die angeschlossenen Versicherer, nicht aber für den Versicherungsnehmer bindend. Für die private Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einen eigenständigen Ombudsmann.