Fahrkostenübernahme
travelling costs (engl.) Nach § 60 SGB V übernehmen die Krankenkassen die Fahrkosten einschließlich Transport, wenn sie mit einer zwingenden, medizinischen Leistung verbunden ist. Für welches Fahrzeug bzw. Transportmittel die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt von der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall ab.