Bezugsrecht
company pension scheme (engl.) Das vom Versicherungsnehmer einem Dritten eingeräumte Recht, im Versicherungsfall von dem Lebensversicherer die Auszahlung der Versicherungsleistung zu erlangen (widerrufliches B., unwiderrufliches B.)
company pension scheme (engl.) Das vom Versicherungsnehmer einem Dritten eingeräumte Recht, im Versicherungsfall von dem Lebensversicherer die Auszahlung der Versicherungsleistung zu erlangen (widerrufliches B., unwiderrufliches B.)