Gesetzl. Anspruchsübergang
statutory subrogation (engl.) Übergang des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf Schadenersatz gegen einen Dritten auf den Versicherer, soweit dieser dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt (§ 67 VVG).
statutory subrogation (engl.) Übergang des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf Schadenersatz gegen einen Dritten auf den Versicherer, soweit dieser dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt (§ 67 VVG).