Vorvertragl. Anzeigepflicht
pre-contractual duty to inform (engl.) Obliegenheit des Versicherungsnehmers, dem Versicherer vor Vertragsschluss alle ihm bekannten, für die Übernahme der Gefahr erheblichen, Angaben zu machen.
pre-contractual duty to inform (engl.) Obliegenheit des Versicherungsnehmers, dem Versicherer vor Vertragsschluss alle ihm bekannten, für die Übernahme der Gefahr erheblichen, Angaben zu machen.