Überschussbeteiligung

participation in profits, surplus (engl.) Vereinbarte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen aus dem Lebensversicherungsvertrag. Die Überschüsse können entweder direkt dem Versicherungsnehmer gutgeschrieben werden, oder der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (freie RfB) zugeführt werden.