Gleichbehandlung (in der LV)
neutrality of treatment in the life ins. (engl.) In der Lebensversicherung dürfen Prämien und Leistungen bei gleichen Voraussetzungen nur nach gleichen Grundsätzen bemessen werden. Speziell darf das Geschlecht seit dem 21.12.2012 nicht mehr als Tarifierungsmerkmal herangezogen werden (Unisextarife).