Mindestzuführungsverordnung
minimum transfer directive (engl.) Die Mindestzuführungsverordnung legt fest, wie hoch die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung mindestens sein muss, um den Versicherungsnehmer angemessen am Rohüberschuss des Lebensversicherungsunternehmens zu beteiligen.