Maximum

line, maximum (engl.) 1. Selbstbehalt des Erstversicherers 2. Dient der Angabe der Kapazität eines Summenexzedenten. Der Erstversicherer übernimmt als seinen Selbstbehalt ein Maximum, der Rückversicherer höchstens das vertraglich festgelegte Vielfache davon.

Mitversicherte Person

coinsured person (engl.) Zum Beispiel Geschäftspartner oder Ehegatten können mit in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden. Dies bezeichnet man dann in der Lebensversicherung als Verbundene Lebensversicherung.