Deliktische Haftung
liability in tort (engl.) Gesetzliche Pflicht, für einen Schaden, den man einem anderen durch eine unerlaubte Handlung schuldhaft zufügt, einzustehen (§ 823 BGB).
liability in tort (engl.) Gesetzliche Pflicht, für einen Schaden, den man einem anderen durch eine unerlaubte Handlung schuldhaft zufügt, einzustehen (§ 823 BGB).