Vorvertragl. Anzeigepflicht
pre-contractual duty to inform (engl.) Obliegenheit des Versicherungsnehmers, dem Versicherer vor Vertragsschluss alle ihm bekannten, für die Übernahme der Gefahr erheblichen, Angaben zu machen.
pre-contractual duty to inform (engl.) Obliegenheit des Versicherungsnehmers, dem Versicherer vor Vertragsschluss alle ihm bekannten, für die Übernahme der Gefahr erheblichen, Angaben zu machen.
provident insurance (engl.) Vereinbarung in Versicherungsverträgen, nach der für neue nach Vertragsschluss entstandene Risiken des Versicherungsnehmers ebenfalls Versicherungsschutz besteht. Dies gilt nur so lange, bis der Versicherer den Versicherungsnehmer zur Angabe hinzugekommener Risiken auffordert.
temporary coverage (engl.) Rechtlich selbstständiger Versicherungsvertrag, für den eine Prämie fällig ist und der üblicherweise durch einen Hauptvertrag abgelöst wird. Die für den Zeitraum der vorläufigen Deckung gezahlte Prämie wird in der Regel auf die Prämie des Hauptvertrages angerechnet.
German insurance contract law (engl.) Gesetz für alle Verträge im (Privat-)Versicherungsbereich. Es regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer.
insurance for third party accounts (engl.) Versicherung, die der Versicherungsnehmer zugunsten einer anderen Person abschließt. Während der Versicherungsnehmer zur Zahlung der Prämie verpflichtet ist, stehen die Rechte (z.B. das Recht auf Leistung) dem Versicherten zu. Beispiel: Eltern versichern Hausrat der ausgezogenen Kinder.
limitation period of claim (engl.) Ablauf der Frist, innerhalb derer ein Anspruch durchgesetzt werden kann.
retroactive insurance (engl.) Versicherung, bei der der Versicherungsschutz vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses beginnt.
Der Versicherungsnehmer muss sich das Verhalten seines Repräsentanten zurechnen lassen.
representative (engl.) Derjenige, der aufgrund von Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnissen anstelle des Versicherungsnehmers tritt.
recourse (engl.) Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten, der für einen eingetretenen Schaden gegenüber dem Geschädigten haftet.