Maximum

line, maximum (engl.) 1. Selbstbehalt des Erstversicherers 2. Dient der Angabe der Kapazität eines Summenexzedenten. Der Erstversicherer übernimmt als seinen Selbstbehalt ein Maximum, der Rückversicherer höchstens das vertraglich festgelegte Vielfache davon.

Limit

limit (engl.) Haftungsgrenze des Rückversicherers bei einem nicht-proportionalen Rückversicherungsvertrag.