Abschlusskostenquote
acquisition cost ratio (engl.) Eine Kennzahl für Versicherungsunternehmen, die Abschlussaufwendungen in Verhältnis zu den verdienten Beiträgen setzt. Mathematisch bedeutet dies Abschlussaufwendungen/verdiente Beiträge.
acquisition cost ratio (engl.) Eine Kennzahl für Versicherungsunternehmen, die Abschlussaufwendungen in Verhältnis zu den verdienten Beiträgen setzt. Mathematisch bedeutet dies Abschlussaufwendungen/verdiente Beiträge.
acquisition costs (engl.) Eine Position in der Versicherungsbilanz, die alle im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages anfallenden Kosten enthält.
embezzlement (engl.) Diese liegt vor, wenn der Täter sich eine fremde bewegliche Sache (keine Wegnahme erforderlich) zueignen will nach § 246 StGB.
accident (engl.) Ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
flood (engl.) Diese liegt vor, wenn Wasser in erheblichem Umfang mit schädlichen Wirkungen nicht auf normalem Weg abfließt, sondern auf sonst nicht in Anspruch genommenem Gelände in Erscheinung tritt und dieses überflutet. Hierzu zählen auch Überflutungen auf der Fahrbahn durch Regen.
replacement value (engl.) Der Preis, den man für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen muss (vergleiche A.2.6.6 AKB 08 des GDV).
retrieval clause (engl.) Diese ist unter der Ziffer A.2.10.1 (AKB 08 des GDV) geregelt und sagt, dass der/die Versicherungsnehmer(in) ein entwendetes Fahrzeug wieder in seinen Besitz nehmen muss. Dies gilt nur, wenn das Kfz innerhalb eines Monats nach Eingang der schriftlichen Schadenanzeige wiederaufgefunden wird.
garage network (engl.) Einige Versicherer kooperieren aus Kostengründen mit ausgewählten Werkstattbetrieben. Versicherte können einen Teil ihrer Prämie einsparen, indem Sie vertraglich vereinbaren, dass sie im Schadenfall ausschließlich die genannten Kooperationspartner zu beauftragen.
fully comprehensive insurance (engl.) Sie schützt den/die Versicherungsnehmer(in) vor Schäden am eigenen Kfz. Neben den versicherten Gefahren aus der Teilkaskoversicherung, deckt sie noch zusätzlich die Gefahren Vandalismus und Unfallschäden am eigenen Kfz ab.
deformation clause (engl.) Ausgeschlossen sind nach A.2.3.2 (AKB 08 des GDV) Schäden, zum Beispiel beim Einsinken eines Fahrzeugs, die zu einer Verwindung der Karosserie führen.