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  • Versicherungslexikon

Vorläufige Deckung

11. August 2015 von ivwKöln
  • temporary coverage
  • (engl.)

Rechtlich selbstständiger Versicherungsvertrag, für den eine Prämie fällig ist und der üblicherweise durch einen Hauptvertrag abgelöst wird. Die für den Zeitraum der vorläufigen Deckung gezahlte Prämie wird in der Regel auf die Prämie des Hauptvertrages angerechnet.

Kategorien Versicherungsrecht Schlagwörter temporary coverage, v
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Vorsorgeversicherung
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