- goods-in-custody clause
- (engl.)
Ausschluss für Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die dem Versicherungsnehmer anvertraut wurden.
Ausschluss für Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die dem Versicherungsnehmer anvertraut wurden.