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  • Versicherungslexikon

Grobe Fahrlässigkeit

11. August 2015 von ivwKöln
  • gross negligence
  • (engl.)

Außerachtlassung der verkehrsüblichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße. In vielen Versicherungssparten führt schadensursächliche grobe Fahrlässigkeit zu einer Kürzung der Leistung des Versicherers.

Kategorien Haftpflicht Schlagwörter g, gross negligence
Gesetzliche Haftung
Herstellungsschadenausschluss
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