Überschussbeteiligung

  • participation in profits, surplus
  • (engl.)

Vereinbarte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen aus dem Lebensversicherungsvertrag. Die Überschüsse können entweder direkt dem Versicherungsnehmer gutgeschrieben werden, oder der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (freie RfB) zugeführt werden.