- racing clause
- (engl.)
Diese ist in Ziffer A.2.16.2 (AKB 08 des GDV) geregelt und schließt den Versicherungsschutz bei Rennveranstaltungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Hierzu zählen alle Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf das Erzielen einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.