Maximum

  • line, maximum
  • (engl.)

1. Selbstbehalt des Erstversicherers 2. Dient der Angabe der Kapazität eines Summenexzedenten. Der Erstversicherer übernimmt als seinen Selbstbehalt ein Maximum, der Rückversicherer höchstens das vertraglich festgelegte Vielfache davon.