Montrealer Übereinkommen

  • Montreal Convention
  • (engl.)

Internationales Abkommen aus dem Jahr 1999 zur Regelung der Haftung des Luftfrachtführers bei Personen-, Gepäck- und Güterschäden bei internationalen Flügen. Findet Anwendung bei Flügen zwischen zwei Vertragsstaaten, außer bei Staatsflügen und dem Postverkehr. Für Luftfrachtführer besteht die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.