Gesetzliche Unfallversicherung

  • statutory accident insurance
  • (engl.)

Ein Zweig der Sozialversicherung. Laut Sozialgesetzbuch (siebtes Buch) hat sie die Aufgabe, „mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen“. Der Arbeitgeber meldet sein Unternehmen bei einer Berufsgenossenschaft an und übernimmt die gesamten Kosten.