Verkehrsrechtsschutzvers.

  • motorist’s legal protection insurance
  • (engl.)

Trägt die Kosten der Vertretung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers als Eigentümer, Halter oder Insasse auf ihn zugelassener Kraftfahrzeuge. Versicherungsschutz besteht auch als Fahrer oder Insasse fremder oder gemieteter Kraftfahrzeuge. Eine Beschränkung auf gleichartige Fahrzeuge kann vereinbart werden.