Dokumentationspflicht

  • documentation requirement
  • (engl.)

Gemäß § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes hat der Versicherungsvermittler die Beratung unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags zu dokumentieren und dem Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrags in Textform zu übermitteln. (Siehe auch Beratungspflicht)