- contribution assessment ceiling
- (engl.)
Gibt nach § 223 SGB V vor, bis zu welchem Betrag die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erheben sind. Einnahmen, die die Grenze übersteigen, werden nicht berücksichtigt.
Gibt nach § 223 SGB V vor, bis zu welchem Betrag die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erheben sind. Einnahmen, die die Grenze übersteigen, werden nicht berücksichtigt.